Aktuelle News (Stand 19.12.2019)
Ab sofort können Lipödembetroffene, die ein diagnostiziertes Stadium III haben, unter bestimmten Voraussetzungen per Liposuktion sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden. Beschlusstext des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3963/2019-09-19_QS-Massnahmen_Liposuktion-LipoedemIII_BAnz.pdf?fbclid=IwAR03-3zT39rydKJHoqNVQov2shg199TTJec90r2fE3t_LDdeblr77VE34ak
Dazu die Kassenärztliche Bundesvereingung (KBV):
In schweren Fällen des Lipödems werden ab Januar die Kosten für die Fettabsaugung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu mehrere neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen und die Vergütung festgelegt.
Die Operation kann danach ambulant oder belegärztlich durchgeführt und abgerechnet werden. Pro Eingriff erhalten Ärzte bis zu 763 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Lokalanästhesie und eingesetzte Absaugkanüle. Die Abrechnung erfolgt über verschiedene Gebührenordnungspositionen, die zum 1. Januar neu in den EBM aufgenommen werden (s. Infokasten unten).
Vorerst bis 2024 befristet
Dass die Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III als neue Leistung in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wird, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Sommer beschlossen – und zwar befristet bis zum 31. Dezember 2024. Bis dahin sollen Erkenntnisse aus einer Erprobungsstudie vorliegen, die die Wirkung der Liposuktion in allen Stadien des Lipödems untersuchen wird.
Erkrankung kann zu starken Schmerzen führen
Die Erkrankung betrifft fast ausschließlich Frauen und zeichnet sich durch eine disproportionale Fettgewebsvermehrung zwischen Stamm und Extremitäten aus. Diese Fettverteilungsstörung kann insbesondere im Stadium III zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen. Der Druck- oder Berührungsschmerz geht dabei vom Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten aus. Hände und Füße sind nicht betroffen.
Gerade im Stadium III kann die Erkrankung auch mit einer Adipositas verbunden sein, wodurch Indikationsstellung und Behandlung häufig erschwert werden. Daher muss die operative Fettabsaugung vor allem in solchen Fällen in ein entsprechendes Behandlungskonzept eingebunden werden. Dieses kann zum Beispiel vorsehen, zunächst die Adipositas zu behandeln, bevor es zu einem operativen Eingriff kommt.
Konservative Therapie muss Liposuktion vorausgehen
Durch die als Liposuktion bezeichnete Absaugung des krankhaften Fettgewebes wird zwar – häufig in mehreren Teileingriffen – versucht, eine Verbesserung der Bewegungsfähigkeit und damit eine Linderung der Beschwerden zu erreichen. Grundsätzlich gilt aber, dass ein operatives Fettabsaugen des Lipödems im Stadium III erst dann durchgeführt werden kann, wenn zuvor eine konservative Therapie nicht zur Linderung der Beschwerden geführt hat. Diese muss mindestens sechs Monate lang durchgeführt worden sein und kann zum Beispiel Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie umfassen.
Ärzte benötigen Genehmigung
Ärzte, die eine Liposuktion beim Lipödem im Stadium III durchführen wollen, benötigen eine Genehmigung zum ambulanten Operieren (nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V). Wer die Indikation stellen und den Eingriff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vornehmen will, braucht zudem Erfahrung in der Behandlung des Lipödems.
Liposuktion beim Lipödem des Stadium III
Am 19.09.2019 wurde beim Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem für Stadium III-Betroffene ab Januar 2020 bis 31.12.2024 befristet in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
Das bedeutet, für die Praxis:
- bis zu einem BMI 35 hat man - wenn man die gestellten Voraussetzungen, wie in der Leitlinie Lipödem erwähnt, erfüllt - Anspruch auf die notwendigen OPs.
- ab einem BMI 35 - 40 steht eine Adipositasbehandlung per Ernährungsumstellung /-beratung und abnehmen (bis zum BMI 35) im Vordergrund.
- ab einem BMI 40 soll keine OP erfolgen.
Nach dem oben genannten Zeitraum wird, aufgrund des Endes der parallel laufenden Studie mit den Stadien I - III, alles neu bewertet.
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung bei Verfahren der Liposuktion bei Lipödem in Stadium III
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3963/2019-09-19_QS-Massnahmen_Liposuktion-Lipoedem-III_BAnz.pdf?fbclid=IwAR03-3zT39rydKJHoqNVQov2shg199TTJec90r2fE3t_LDdeblr77VE34ak
Weitere Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Thema Lipödem:
https://www.g-ba.de/sys/suche/?suchbegriff=Lip%C3%B6dem
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Neben der konservativen Therapie gibt es auch die oparative: Die Liposuktion.
Diese Behandlungsform in ihren Varianten wird auf den folgenden Seiten erklärt.
Durchführen sollten diese Liposuktionen ausschließlich Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie. Mehrere Beratungsgespräche zu führen ist durchaus sinnvoll und dann sollte man sozusagen den Bauch entscheiden lassen. Die Chemie zwischen Ihnen und dem künftigen Operateur muss stimmen. In unserem Forum www.lipoedem-forum.de können Sie etliche OP-Berichte lesen.
Checkliste für Fragen an den (künftigen) Behandler für das Beratungsgespräch:
- Seit wann führen Sie bereits die Liposktionen beim Lipödem durch?
- Wieviele Liposktionen führen Sie im Jahr durch?
- Wieviele Operationen werden bei mir nötig sein?
- Wieviele Liter werden in einer Sitzung abgesaugt?
- Nach welchem Verfahren wird abgesaugt?
- Kann ich Vorher- / Nachherbilder sehen?
Weiterer Inhalt folgt...