Aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss
Abkürzungen
G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
GKV-SV = Gesetzliche Krankenversicherung Spitzenverband *
KBV = Kassenärztliche Bundesvereinigung *
DKG = Deutsche Krankenhausgesellschaft *
PatV = Patientenvertretung des G-BA *
* = Nehmen an den Beratungen im G-BA teil.
Der G-BA ist dafür zuständig, eine Überprüfung (Bewertung) auf den Im Jahr 2014 wurde von der Stabsstelle Patientenvertretung des G-BA (in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen) ein Antrag auf Prüfung zum Einschluss der "Liposuktion beim Lipödem" als Behandlungsmethode zur Reduzierung der Beschwerden, die durch das Lipödem hervogerufen werden, in den Leistungskatalog der GKV gestellt. Als Patientenvertreter ließen sich im Jahr 2014 Frau Bosse, Frau Tehler und später dann auch Frau Bergert vom Lipödem Hilfe Deutschland e.V. akkreditieren und nehmen seitdem an den Beratungen zum Thema teil. Leider hat die Patientenvertretung nur das Recht auf Teilnahme an den Beratungen, aber sie hat kein Stimmrecht. Nun begannen also die Beratungen, nachdem der G-BA den Antrag angenommen hatte. Im Juli 2017 standen wir im Prinzip kurz vor dem Einschluss. Die Beratungen ergaben einen Nutzen der Behandlungsmethode, zumal es auch keine adäquate Behandlungsalternative gab (und immer noch nicht gibt), die die hauptsächlichen Beschwerden des Lipödems, also die Schmerzen, beseitigen. Weder konservativ noch medikamentös. Dann kam der Rückschlag. Der GKV-SV war von Anfang an für eine Erprobung in Form einer randomisierten Studie, da es bis dahin kaum verlässliche Daten über die Liposuktion gab. Der GKV-SV setzte sich schlussendlich durch und am 20.07.2017 wurde die Durchführung einer Erprobungsstudie beschlossen. Es folgten weitere Beratungen, die festlegten, wie diese Studie durchgeführt werden soll. Diese Beratungen gestalteten sich äußert schwierig, da extreme Hürden vor uns lagen, wie z.B. die Bedingungen zur Teilnahme an der Studie, der Datenschutz, die Suche nach geeigneten Studienzentren und noch einiges mehr. Nun gibt es 2 Gruppen. Die eine Gruppe bekommt die die Liposuktionen sofort, die andere Gruppe bekommt die konservative Therapie mit der Option, sich danach auch operieren lassen zu können. Anfang 2021 dann wurden endlich die ersten Teilnehmerinnen rekrutiert, die zuvor durch ein Losverfahren ausgewählt wurden. |
Wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir sie hier veröffentlichen.
Pressemitteilungen zum Plenumstermin am 20.07.2017
Pressemitteilung PatV (im .pdf-Format)
Pressemitteilung G-BA (im .pdf-Format)
Stand des Beratungsverfahrens (chronologische Auflistung)
(Quelle und weitere Informationen der Stabsstelle PatV: https://patientenvertretung.g-ba.de/antraege/methodenbewertung/fettabsaugung/)
20.03.2014 | Antrag der Patientenvertretung auf Prüfung der Methode Liposuktion bei Lipödem nach § 135 und § 137c SGB V |
22.05.2014 | Annahme des Antrags durch G-BA (Plenum) und Einleitung des Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung |
20.07.2017 | Für die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung sowie Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung wurde beschlossen: - Aussetzung des Bewertungsverfahrens bis 30. September 2022 (siehe auch 15.09.2022) - Beratungsverfahren zur RL zur Erprobung gemäß 137e SGB V wird eingeleitet - Methode beruht nicht maßgeblich auf dem Einsatz bestimmter Medizinprodukte |
18.01.2018 | Beschluss des G-BA über eine Richtlinie zur Erprobung der Liposuktion beim Lipödem |
21.02.2019 | Beschluss des G-BA zur Wiederaufnahme der Bewertungsverfahren: Liposuktion beim Lipödem Stadium III |
18.04.2019 | Beschluss des G-BA zur Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung der Erprobungsstudie |
19.09.2019 | Beschluss des G-BA zur Aufnahme der Liposuktion beim Lipödem Stadium III (ambulant und stationär) sowie die Erstfassung einer Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem im Stadium III |
15.09.2022 | Beschluss des G-BA zur Verlängerung der Aussetzung des Beratungsverfahrens bis 31.12.2024 |
Nähere Informationen finden Sie unter
- https://patientenvertretung.g-ba.de/antraege/methodenbewertung/fettabsaugung/
- https://www.erprobung-liposuktion.de/
- https://www.g-ba.de/studien/lipleg-studie/
Quelle G-BA (klick) |
Änderung der Heimittelrichtlinie - Übernahme in den Heilmittelkatalog am 20.03.2024 Quelle G-BA (klick) Seite 68 |
Langfristiger Heilmittelbedarf Heilmittel wie Physiotherapie, Sprach- und Ergotherapie oder Ernährungstherapie werden ärztlich Hat Ihre Ärztin/Ihr Arzt bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung Erkrankung auf einer Diagnoseliste? – Kein Antrag notwendig Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 eine Diagnoseliste. Sie führt die Erkrankungen auf, Das Lipödem befindet sich, zunächst befristet bis 31.12.2025, auf der Liste der Anlage 2 BESONDERER VERORDNUNGSBEDARF |