Manuelle Lymphdrainage

Manuelle Lympdrainage = MLD

Warum manuelle Lympdrainage?

Die manuelle Lymphdrainage (MLD) bewirkt, dass Verklebungen im Gewebe gelöst werden und angestaute Lymphflüssigkeit besser abtransportiert werden kann. Sie ist nicht mit einer normalen Massage zu vergleichen, bei der MLD handelt es sich eher um eine Lymphmassage, die in sanften kreisenden Bewegungen erfolgt. Manche nennen es "Streicheleinheiten", aber so sanft ist es dann doch nicht.

Auf die richtige Arbeitsweise des / der PhysiotherapeutenIn kommt es an. Als erstes müssen die Lymphknoten im Halsbereich "frei" gemacht", also geöffnet, werden. Anschließend kommen die Lymhknoten im Achselbereich, im Bauchraum und die in der Leiste an die Reihe. Die Lymphdrainage erfolgt dann von oben (Hals) nach unten (Füße).

Intermittierende pneumatische Kompression (IPK), früher auch apparative intermittierende Kompression (AIK) genannt

Es gibt neben der MLD auch die IPK. Hier schlüpft man in eine Art Hose für die Beine bzw. Jacke für die Arme, die sich aufpumpt und damit Druck auf das Gewebe auslöst.

Folgende Möglichkeiten der IPK gibt es insgesamt:

- einzelne Beinmanschetten mit 12 Luftkammern
- Kompressionshose mit 24 Luftkammern
- Hüftmanschette mit 6 oder 12 Luftkammern
- einzelne Armmanschetten mit 12 Luftkammern
- Armmanschetten mit 24 Luftkammern

Beine und Arme müssen jedoch stets getrennt damit gelympht werden.

Diese Möglichkeit ist gut Zuhause für zwischendurch nutzbar, soll aber nur ergänzend zur manuellen Lymphdrainage erfolgen, niemals ersetzend. Die AIK ist ausschließlich zur Überbrückung therapiefreier Zeit gedacht. Die "Handarbeit" des / der TherapeutenIn ist primär zu sehen, da sie einzelne Partien  individueller behandeln können. Die Geräte für die apparative Lymphdrainage werden vom Arzt als Hilfsmittel verordnet und werden im Sanitätshaus des Vertrauens bestellt.


ACHTUNG - WICHTIGE ÄNDERUNGEN ab 01.01.2021!

Aus der "Regelfallsystematik" wird „Verordnungsfall mit orientierender Behandlungsmenge“

Viele kennen die Problematik, die sich immer wieder bei der Verordnung von Heilmitteln ergibt.
Z.B. die Regelfallsystematik, sie ist einfach zu kompliziert. Wieviel darf verordnet werden, damit man noch "im Regelfall" ist; ab welcher Behandlungsmenge ist man außerhalb des Regelfalles; Erstverordnung, Folgeverordnung, Verordnung außerhalb des Regelfalles; kurzzeitigen, mittelfristigen bzw. langfristiger Behandlungsbedarf innerhalb einer Indikation;
all das fällt künftig weg.

Mit Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2021 wird vieles vereinfacht.

Mehr dazu:

https://www.gkv-heilmittel.de/heilmittelversorgung_2_0/heilmittelversorgung_2_0_teil_4.jsp
https://www.gkv-heilmittel.de/heilmittelversorgung_2_0/heilmittelversorgung_2_0_teil_5.jsp

Auch wird es einen neuen Verordnungsvordruck geben. Dieser nennt sich Verordnungsmuster 13.
Auf folgendem Bild sehen Sie, wie der Arzt / die Ärztin dieses auszufüllen hat. Dieses Muster können Sie gerne ausdrucken (bitte im Querformat auf DIN A4) und Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin zur Orientierung vorlegen.


Hier klicken für Download als pdf-Datei.

Mehr dazu: https://www.gkv-heilmittel.de/heilmittelversorgung_2_0/heilmittelversorgung_2_0_teil_8.jsp

 

Manuelle Lymphdrainage ist ab sofort auch bei Lipödem in allen Stadien verordnungsfähig

Heilmittel
-Richtlinie: Lipödem ohne Vorliegen eines Lymphödems

Zum 1. Januar 2020 wird die Diagnose Lipödem auch ohne Vorliegen eines Lymphödems als Indikation für eine manuelle Lymphdrainage in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.


Hintergrund
Die Verordnungsfähigkeit von Manueller Lymphdrainage bei Lipödem (ICD-10-GM 2020: E88.20-E88.22) ist bisher nur für Patientinnen und Patienten gegeben, bei denen zusätzlich ein Lymphödem diagnostiziert wird. Die S1-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie des Lipödems (AWMF-Registernummer 037-012 - derzeit in Überarbeitung) empfiehlt jedoch in Übereinstimmung mit dem etablierten konservativen Primärtherapiestandard Manuelle Lymphdrainage und Kompressionstherapie als Bestandteil der kombinierten physikalischen Entstauungstherapie (KPE) bereits bei einem Lipödem ohne Vorliegen eines manifesten Lymphödems. Der Abfluss ist hier nach dem zugrundeliegenden pathophysiologischen Verständnis nicht wie beim Lymphödem gehemmt, sondern vielmehr angesichts eines mit dem Lipödem einhergehenden erhöhten Flüssigkeitsanfalls zunächst in pathologischer Weise gesteigert. Der Zustand des gesteigerten Lymphtransports führt im weiteren Verlauf zu einer Gefäßschädigung, welche die Entwicklung eines begleitenden Lymphödems zur Folge hat. Neben der funktionellen Unterstützung und damit einer Protektion des lymphatischen Systems vor einer absehbaren bzw. drohenden manifestierten Schädigung führt der Einsatz von Manueller Lymphdrainage und Kompressionsbehandlung beim Lipödem insbesondere auch zu einer wesentlichen Verbesserung des Schmerzzustandes der Patientinnen und damit zu einer Verbesserung der Leitsymptomatik des Lipödems. Im Ergebnis liegt danach beim Lipödem auch ohne manifestiertes Lymphödem eine spezifische, bislang nicht berücksichtigte Form der in der HeilM-RL bereits geregelten Lymphabflussstörung vor. Als Ziele des in der Regel dauerhaft erforderlichen Einsatzes der MLD als Bestandteil der KPE bei Lipödem werden die Unterstützung des lymphatischen Systems, die Verbesserung der stadienunabhängig im Krankheitsbild vorherrschenden Schmerzsymptomatik sowie der krankheitsbedingt erhöhten Hämatomneigung angegeben. Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lymphödems - was nicht in allen Fällen gegeben ist - unterstützt die MLD zugleich den gehemmten Abtransport von im Gewebe befindlichen Flüssigkeitsansammlungen über die Lymphbahnen.


Lipödem in der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe

Das Lipödem wird als Indikation in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufgenommen.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, das Lipödem Stadium I bis III ab dem 1. Januar 2020 als besonderen Verordnungsbedarf zu vereinbaren. Dies wurde im Zuge einer Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung vom 10. Dezember 2019 beschlossen.
Die Aufnahme wird zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Dann sollen erste Ergebnisse aus der Erprobungsstudie zur Liposuktion vorliegen, von der auch Erkenntnisse zum Nutzen der konservativen Behandlung (einschließlich manueller Lymphdrainage) erwartet werden.
Quelle: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2019/KVB-VA-191230-HIM-HeilM-RL-Lipoedem.pdf

Was sind "besondere Verordnungsbedarfe"?

Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren in einer Diagnoseliste, bei welchen Erkrankungen Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben. Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_43593.php

 

Nützliche Links

https://www.g-ba.de/richtlinien/12/

https://www.g-ba.de/themen/veranlasste-leistungen/heilmittel/verordnung-heilmittel-vertragsaerzte/

 

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